Beteiligung
Verpackungsrichtlinie
Hersteller oder Erstinverkehrbringer von befüllten Verpackungen müssen sich vor dem erstmaligen Verkauf ihrer Produkte bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die öffentliche Liste der registrierten Hersteller ermöglicht es jedem, gezielt nach bestimmten Herstellern oder Markennamen zu suchen und zu prüfen, ob diese ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind.